Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.
Derzeit sind keine Anträge mehr möglich. Die Ausschreibung ist seit 30.11.2023, 18:00 Uhr MEZ, geschlossen.