Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 € und 2
475 € und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10
000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400 000 €. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.Wer erhält eine Energiekostenpauschale?
Wie ist der Ablauf?
01 Selbst-Check ab 17.4.2023 durchführen
- Info ob antragsberechtigt
- Handysignatur oder ID Austria vorhanden
- Zugang zum USP vorhanden
- ÖNACE und Umsatzhöhe bekannt
02 Start der Einreichphase
- Bei www.usp.gv.at anmelden
- Formular ausfüllen
- Förderung wird berechnet
- Kein gesondertes Hochladen von Belegen erforderlich
03 Automatisierte Prüfung
- Mit Bestätigung ist Antrag gestellt
- Eingereichter Antrag wird automatisiert geprüft
04 Auszahlung
- Antrag okay: Überweisung und Information an Antragssteller:in
- Verständigung über Gründe bei Ablehnung
Selbst-Check
Hier können Sie prüfen, ob Sie bereits die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen.
Der Selbst-Check umfasst maximal 6 Fragen. Sobald Sie eine Frage beantwortet haben, wird die nächste Frage angezeigt oder eine Information, warum Sie nicht einreichen können.
Bitte beachten Sie, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Vorgaben der Förderrichtlinie und die gesetzlichen Regelungen, jederzeit ändern können.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Selbst-Checks besteht nicht.
Frequently Asked Questions
FAQ überspringenDie FAQ werden zu allgemeinen Informationszwecken zur Verfügung gestellt, laufend aktualisiert und dürfen nicht als vollständig oder für jede Situation anwendbar gesehen werden. Sie haben keine rechtliche Bindung.
Allgemein
Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung, die Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen soll.
Förderungsfähige Unternehmen sind
- bestehende Unternehmen
- mit Betriebsstätte in Österreich,
- deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 mindestens 10 000 € und höchstens 400 000 € beträgt,
- die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind,
- konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG.
Nützen Sie bitte den Selbst-Check um festzustellen, ob Sie antragsberechtigt sind. Die Antragsberechtigung kann mit dem konkreten ÖNACE-Code geprüft werden.
Ausgenommen vom Antrag sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.
Nützen Sie bitte den Selbst-Check um festzustellen, ob Sie antragsberechtigt sind. Die Antragsberechtigung kann mit dem konkreten ÖNACE-Code geprüft werden.
Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
Es handelt sich um eine Pauschalförderung. Die Höhe ist abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 und der für 2022 gewählten Förderungsperiode. Die Förderung beträgt
- für den Zeitraum 1. Februar bis 31. Dezember 2022 mindestens 410 € und maximal 2 475 €
- für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022 mindestens 300 € und maximal 1 800 €
- für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 mindestens 110 € und maximal 675 €
Die Förderungshöhe wird für jedes antragstellende Unternehmen abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 und der gewählten Förderungsperiode berechnet.
Unter Umsatz wird die Kennzahl 000 (Lieferungen und sonstige Leistungen) in der Umsatzsteuervoranmeldung (Formular U30) beziehungsweise einer bescheidmäßigen unterjährigen Umsatzsteuerfestsetzung verstanden. Es müssen die gemeldeten Monats- bzw. Quartalswerte für das Kalenderjahr 2022 addiert werden.
Zu diesem Wert sind sonstige Leistungen der Zusammenfassenden Meldung gemäß Artikel 21 Abs. 3 des Anhangs zu § 29 Abs. 8 UStG 1994 Binnenmarktregelung für das Kalenderjahr 2022 zu addieren.
Sofern der Umsatz unter 35.000 € lag und keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht wurde, wird die Summe der Erträge bzw. Betriebseinnahmen der Kennzahlen 9040 und 9050 für das Kalenderjahr 2022 herangezogen. Sie finden diese Kennzahlen in den Steuererklärungen E1a, E 6a oder K1.
Der förderungsfähige Zeitraum beginnt mit 1. Februar 2022 und endet mit 31. Dezember 2022. Als Förderwerber:in haben Sie die Möglichkeit, zwischen drei Förderperioden zu wählen:
- 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022,
- 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 oder
- 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022.
Für die Förderungsperiode, in der ein Unternehmen die Voraussetzungen für den Energiekostenzuschuss (abgewickelt durch die Austria Wirtschaftsservice) nicht erfüllt, kann die Energiekostenpauschale beantragt werden. Nützen Sie bitte den Selbst-Check um festzustellen, ob Sie antragsberechtigt sind.
Pro Förderwerber:in kann nur eine Pauschalförderung für einen der möglichen Förderzeiträume vergeben werden. Mehrfachanträge sowie nachträgliche Korrekturen (Nachbesserungen) oder Abänderungen eines abgesendeten Antrages sind nicht möglich.
Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen richtet sich primär an energieintensive Unternehmen. Die entsprechenden Förderungsrichtlinien für das Jahr 2022 legen für den Energiekostenzuschuss eine Untergrenze der Förderung von insgesamt 2
750 € pro Unternehmen fest.Dagegen zielt die Energiekostenpauschale für Unternehmen darauf ab, vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen zu unterstützen, die die Förderungsuntergrenze von 2
750 € nicht erreichen.Nein, es ist nicht möglich, für denselben Zeitraum beides zu beantragen.
Antragstellung
Die Einreichung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP)
Benötigt werden eine Handysignatur oder ID Austria und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss auf der Unterseite „Unternehmensdaten“ im Abschnitt „Haupttätigkeit“ eine entsprechende Branchenzuordnung nach ÖNACE vorliegen (ÖNACE-Code).
Die Förderung muss vom Unternehmen selbst via USP beantragt werden. Dadurch ist eine eindeutige Authentifizierung des Unternehmens gewährleistet und die Förderung kann rascher abgewickelt werden. Aus diesem Grund kann der:die Steuerberater:in das Ansuchen nicht stellvertretend für Klient:innen einreichen.
Das Unternehmensserviceportal ist die zentrale Onlineplattform der Republik Österreich für Unternehmen. Es verbindet Unternehmen online mit der österreichischen Verwaltung.
Bei Fragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte an das USP Service Center.
Sie erreichen das USP Service Center österreichweit zum Ortstarif unter 050 233 733 von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag, oder mittels Kontaktformular.
Hilfestellung/Informationen darüber, und wie Sie für Ihr Unternehmen einen USP-Zugang einrichten können, finden Sie direkt auf der Website des USP.
Bei Fragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte an das USP Service Center.
Sie erreichen das USP Service Center österreichweit zum Ortstarif unter 050 233 733 von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag, oder mittels Kontaktformular.
Nein, eine Einreichung ist nur über das USP möglich.
Sie können Ihre Handysignatur persönlich an einer Registrierungsstelle in ganz Österreich oder digital über FinanzOnline aktivieren. Informationen über Registrierungsstellen in Ihrer Nähe sowie über weitere Möglichkeiten zur Aktivierung finden Sie auf der Website von A-Trust.
Informationen zur ID Austria finden Sie auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at.
Die Vergabe des ÖNACE-Codes erfolgt durch die Statistik Austria. Falls Sie noch keinen ÖNACE-Code haben, wenden Sie sich schriftlich per E-Mail an klm@statistik.gv.at. Geben Sie bitte eine Identifikationsnummer (Firmenbuchnummer, Steuernummer, Dienstgebernummer etc.) und eine ausführliche Beschreibung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit(en) an.
Für zusätzliche/ergänzende Fragen wenden Sie sich an die KLM-Hotline (KLM = Klassifikations-Mitteilung) der Statistik Austria. Tel.: 01 711 28-8686 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 14:30 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr)
Sie finden Ihren ÖNACE-Code im Unternehmensserviceportal (USP) unter „Mein USP“ auf der Unterseite „Unternehmensdaten“ im Abschnitt „Haupttätigkeit“.
Falls Ihr ÖNACE-Code, der im USP unter „Unternehmensdaten“ angezeigt wird, nicht korrekt ist, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Bitte wenden Sie sich schriftlich per E-Mail an klm@statistik.gv.at mit einer Identifikationsnummer (Firmenbuchnummer, Steuernummer, Dienstgebernummer etc.) und einer detaillierten Beschreibung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit(en).
- Sie nutzen das Service „Klassifikations-Mitteilung (ÖNACE-Klassifizierung)“ im USP und können so direkt online eine Änderung Ihrer Klassifizierung beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Unternehmen bereits einen ÖNACE Code zugeordnet hat und Sie durch den:die USP-Administrator:in Ihres Unternehmens im USP berechtigt wurden, das Service der Klassifikations-Mitteilung aufzurufen.
- Überprüfen Sie bitte hierfür mit dem:der USP-Administrator:in Ihres Unternehmens, ob Ihrem USP-Benutzer das Verfahrensrecht „Klassifikations-Mitteilung (ÖNACE-Klassifizierung) - Nutzer“ zugeordnet wurde, welches für die Beantragung notwendig ist.
- Weitere Informationen zur Zuweisung von Verfahrensrechten durch USP-Administrator:innen finden Sie im USP.
Sofern Sie einzelvertretungsbefugt sind, erhalten Sie die notwendige Rolle „Förderung beantragen“ automatisch zugewiesen.
Sind Sie kein Einzelunternehmen bzw. nicht selbstständig vertretungsbefugt für das Unternehmen, für das Sie die Förderung beantragen wollen, müssen Sie sich durch die USP-Administration Ihres Unternehmens das entsprechende Verfahrensrecht zuordnen lassen.
Diese muss Ihnen hierfür das Verfahrensrecht “Förderung beantragen” für das Service “Energiekostenpauschale für Unternehmen” zuweisen. Erst nach Zuordnung dieses Verfahrensrechts sind Sie berechtigt, das Service aufzurufen.
Weitere Informationen zur Zuweisung von Verfahrensrechten durch die USP-Administration finden Sie im USP.
Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Unternehmen, wer USP-Administrator:in ist, oder wenden Sie sich an das USP Service Center über einen dieser Wege:
- online mittels Kontaktformular
- Per Telefon: 050 233 733 (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag)
Sie benötigen lediglich das vollständig ausgefüllte Antragsformular. Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Voraussetzung für die Einreichung sind – neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular – eine Handysignatur oder ID Austria und ein bestehender Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP kann die entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE-Code) eingesehen werden.
De-minimis Beihilfen sind so „minimal“, dass bei Einhaltung bestimmter Bedingungen die Europäische Kommission davon ausgeht, dass sie weder den Wettbewerb noch den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Zuschüsse auf Grundlage dieser Richtlinie dürfen mit anderen De-minimis Beihilfen pro Unternehmen bzw. verbundenem Unternehmen vom Zeitpunkt der Antragstellung aus gerechnet in den davorliegenden letzten drei Jahren einen Betrag von 200
000 € nicht übersteigen.- Melden Sie sich im Transparenzportal unter „Meine Förderungen“ an.
- Wählen Sie die entsprechenden Jahre aus.
- In der Abfrage sehen Sie in der Spalte „DM“ die De-minimis Beiträge für das jeweilige Jahr.
Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die zueinander in einer der folgenden Beziehungen stehen:
- ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens,
- ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen,
- ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen geschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben,
- ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern aus.
Die Verbundenheit von Unternehmen ist für die Ermittlung der De-Minimis Beihilfen wichtig.
Nach Einreichung des elektronischen Antragsformulars werden Ihre Daten automatisiert geprüft.
Wenn das Ergebnis der automatisierten Prüfung positiv ausfällt, wird die Förderung kurz danach auf das im Antrag bekanntgegebene Konto ausbezahlt. Das Ergebnis der Prüfung wird per E-Mail bestätigt.
Für die Antragstellung ist ein SEPA-Konto im EU- und EWR-Raum erforderlich, bei dem eine Auszahlung der Zuschusshöhe rein aufgrund des IBAN möglich ist.
Nach der Auszahlung
Ja, nach derzeitigem Stand gelten Zuschüsse nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) als Betriebseinnahmen und sind entsprechend zu berücksichtigen.
Nach erfolgter Zahlung werden einzelne Fördernehmende für eine Detailprüfung ausgewählt. Im Rahmen dieser Prüfung wird sich die FFG bei Fragen mit den jeweiligen Fördernehmenden in Verbindung setzen. Sollte sich bei dieser Prüfung herausstellen, dass die Förderung zu Unrecht bezogen wurde, so muss diese inklusive Zinsen zurückbezahlt werden.
Links
-
Richtlinie Energiekostenpauschale für Unternehmen
demnächst verfügbar -
Das Unternehmensserviceportal (USP)
Das digitale Unternehmensservice des Bundes -
Die Branchenklassifizierung ÖNACE
Österreichische Klassifikation der wirtschaftlichen Tätigkeiten -
Website von A-Trust
A-Trust - alles zur Handy-Signatur -
Plattform oesterreich.gv.at
Informationen zur ID Austria auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at