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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.energiekostenpauschale.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.04.2023 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 15.05.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder sofern Sie Informationen über etwaige von der Barrierefreiheit ausgenommenen Inhalte einholen möchten – so wenden Sie sich bitte per E-Mail an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Team Digitale Barrierefreiheit
wzg@ffg.at

Unser Team wird sich sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren